ruerup rente macht altes paar glücklich
Die Rürup Rente wird immer in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt.

Rürup Rente – Basisrente

Private Altersvorsorge ist sehr wichtig, um im Alter keine großen Abstriche machen zu müssen bzw. einen sorgenfreien Ruhestand führen zu können. Eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge ist die staatlich geförderte Rürup Rente. Der eigentliche Name der Rürup Rente ist übrigens „Basisrente“. Die Rürup bzw. Basisrente wurde 2005 eingeführt, da sich der Gesetzgeber bewusst war, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr ausreichen wird. Beiträge zur Rürup Rente zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen.

Der Staat möchte mit dieser geförderten Altersvorsorge insbesondere Selbstständigen beim Sparen für die Rentenphase helfen. Bis zur Einführung der Rürup-Rente gab es für Selbständige keine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Was sich genau dahinter verbirgt, wie Rürup Rente funktioniert, wer davon profitiert und was der Unterschied zur Riester-Rente ist, dies alles und vieles mehr wird nachfolgend erläutert.

Was ist die Rürup-Rente bzw. Basisrente?

Die gesetzliche Rente allein wird bei den meisten Menschen im Alter zu niedrig sein, um davon gut leben zu können. In dieser Verbindung fällt oft das Wort Altersarmut. Wer sich davor schützen möchte, sollte – auch trotz Niedrigzinsphase – privat vorsorgen. Die Rürup-Rente bzw. Basisrente gehört, zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung, zur Basisvorsorge.

Versicherte können einen Vertrag mit oder ohne garantierten Leistungen und Überschussbeteiligung wählen. Garantierte Leistungen, erhält der Versicherte nach Ablauf der Lebensversicherung in jedem Fall. Eine Überschussbeteiligung erhält man, wenn die Versicherungsgesellschaft während der Laufzeit des Altersvorsorgevertrages mit den Beiträgen des Kunden Überschüsse erwirtschaften konnte. Der Versicherte erhält dann lebenslang eine monatliche Rürup Rente. Damit schließen sie die Versorgungslücke in der Rentenphase und profitieren im Falle der Rürup Rente von steuerlichen Vorteilen. Die Beiträge Rürup können von der Steuer abgesetzt werden.

Steuervorteil:
Der Besteuerungsanteil steigt von Jahr zu Jahr, sodass jährlich mehr von der Steuer abgesetzt werden kann. Die Rürup Rente bzw. Basisrente ist sehr flexibel, denn Zahlungsart und Rentenbeginn können frei gewählt werden. Durch Extrazahlungen, die jederzeit möglich sind, kann der steuerliche Förderrahmen gänzlich genutzt werden, sodass mit Sondereinkünften eine Erhöhung der Altersrente möglich ist.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Bei der Rürup Rente bzw. Basisrente handelt es sich trotz der staatlichen Unterstützung um eine kapitalgedeckte Rente . Das heißt, dass die Beitragszahlungen am Kapitalmarkt angelegt werden und somit ggf. Überschüsse erzielt werden können. Die unterschiedlichen Varianten der Rürup Rente sind die Folgenden:

  1. Basisrente mit oder ohne Hinterbliebenenschutz: Die Basisrente, die sich durch eine Garantieverzinsung auszeichnet, ist für alle ideal, die eine sichere Geldanlage suchen, für ihr Alter vorsorgen wollen und dabei von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten. Die Basisrente sichert eine attraktive Rente, ein Leben lang. Sparer wissen schon zum Vertragsabschluss genau, wie hoch die private Rente im Ruhestand sein wird. Durch Überschussbeteiligungen kann die Basisrente noch gesteigert werden. Zum Hinterbliebenenschutz erfahren Sie später mehr.
  2. Fondsgebundene Basisrente: Diese Lösung eignet sich für risikobereitere Vorsorgesparer, da die Beiträge in Fonds investiert werden. Ab dem Bezug der Basisrente wird der entsprechende Wert des bis zu diesem Zeitpunkt angesparten Vorsorgekapitals errechnet und während der Rentenzahldauer angelegt. Die Höhe der Basisrente ist von der Entwicklung der Fonds abhängig. Bei der klassischen Basis-Rentenversicherung ist im bestehenden Niedrigzinsumfeld mit einer Gesamtverzinsung von rund 3 % zu rechnen, während bei einer fondsgebundenen Basisrente bestenfalls ansehnliche Renditen möglich sind. Wer Verlustrisiken vermeiden möchte, kann im Vertrag des Fondssparplans eine Garantieleistung vereinbaren: Ein Teil des Beitrags zur Basisrente wird dafür verwendet, dass mit dem Rentenbeginn die bis dahin gezahlten Beiträge auf jeden Fall zur Verfügung stehen.
  3. Sofortrente: Die Sofortrente ist für Menschen geeignet, die kurz vor dem Renteneintritt stehen und aus dem vorhandenen Kapital steuerbegünstigt ein lebenslanges, gewinnbringendes Einkommen erzielen möchten. Versicherte zahlen einen Einmalbeitrag und daraus fließt sofort eine lebenslange Rente. Die Sofortrente kann ebenso durch eine Hinterbliebenenabsicherung ergänzt werden.
Wichtig: Lebenslange Rente und keine Einmalauszahlung
Die Auszahlung der Rürup-Rente erfolgt bei allen Formen in der Rentenphase immer als Rente und nie als Einmalauszahlung. Das angesparte Vermögen steht dem Versicherten also nur als lebenslange Rente zu. Eine einmalige Auszahlung gibt es nicht.

Wer profitiert von der Rürup oder Basisrente?

Mit der Rürup Rente bzw. Basisrente können Selbstständige, aber auch Gutverdiener und Beamte die Versorgungslücke im Alter optimal schließen und dabei Steuervorteile nutzen. Ursprünglich wurde die Rürup Rente für Selbstständige als geförderte Altersvorsorgeform konzipiert, da die Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge oder andere staatlich geförderte Vorsorgeformen für diese Berufsgruppen nicht infrage kommen.

In der Einzahlphase wird bei der Rürup Rente bzw. Basisrente bares Geld gespart, da die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können und im Alter profitieren Versicherte von einer stattlichen Rente. Die steuerliche Unterstützung bei der Rürup Rente ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler ein großer Anreiz zur Altersvorsorge. Für Gutverdienende ist Rürup interessant, da ihre Versorgungslücke im Alter größer ist, weil das Einkommen, das oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bei der Berechnung der Rentenansprüche nicht berücksichtigt wird. Je höher das Einkommen ist, desto mehr profitieren Versicherte vom Steuerbonus bei der Rürup Rente bzw. Basisrente. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, ist es jedoch Voraussetzung, dass Einkommenssteuer gezahlt wird.

Rürup Rente Maximalbetrag: Wie gestaltet sich der Steuervorteil genau?
Versicherte können ihre Beiträge zur Rürup bzw. Basisrente in der Steuererklärung geltend machen, und zwar als Altersvorsorgeaufwendung. Der anrechenbare Höchstbetrag beträgt, im Gegensatz zu Vorsorgeformen wie der Riester-Rente, wesentlich mehr als 2.100 Euro. Die Grenze liegt im Jahr 2019 bei mehr als 24.000 Euro, sodass die Steuerersparnis bei der Rürup Rente immens ist.

Die genaue Höhe ist vom persönlichen Steuersatz, dem Anteil, den das Finanzamt berücksichtigt, den Beiträgen und anderen Faktoren abhängig. Bei Arbeitnehmern werden die steuerfreien Arbeitgeberanteile und auch die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Kontingent des Höchstbetrages abgezogen. Der Prozentsatz steigt jährlich, während Versicherungsnehmer 2025 die gesamten Beitragszahlungen bis zum Höchstbeitrag in der Erklärung steuerlich geltend machen können. Der Steuervorteil durch die Rürup Rente bzw. Basisrente wächst demzufolge jedes Jahr.

2019 beläuft sich der Höchstbetrag, den Sparer steuerlich gefördert einzahlen können, auf 24.305 Euro (Verheiratete 48.610 Euro). Dabei liegen die absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen bei 21.388 Euro (bei Ehepaaren 42.776 Euro). Absetzbar sind also 88 Prozent. Bei Arbeitnehmern verringert sich der Höchstbetrag um den entsprechenden Betrag, welchen der Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat (oder in das Versorgungswerk)

Sollte man eher Riester oder Rürup abschließen?

In der Ansparphase werden die monatlichen Beiträge zur Rürup bzw. Basisrente in einer festgelegten Höhe eingezahlt und können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Rürup bzw. Basisrente wird nachgelagert besteuert. Dies bedeutet, dass die Beiträge in der Anfangsphase komplett oder zum Teil von der Steuer absetzbar sind und dafür die Rentenzahlungen in der Rentenphase gänzlich versteuert werden müssen. Die Rürup-Rente muss ab 2040 vollständig versteuert werden, genau wie die gesetzliche Rente. Hierbei wird von einer nachgelagerten Besteuerung gesprochen.

Sowohl Rürup- als auch Riester-Verträge werden staatlich gefördert. Welche Form sich besser eignet, ist von den Lebensumständen abhängig. Familien mit mehreren Kindern sind aufgrund der Zulagenberechtigung beispielsweise mit der Riester-Rente besser beraten, als bei der Rürup Rente. Wenn sie allerdings ein hohes Einkommen haben, erweist sich die Steuererstattung der Rürup  Rente als großer Vorteil. Sie spricht daher vor allem Sparer an, die die steuerliche Belastung reduzieren wollen. Der beste private Altersvorsorge Tarif kann je nach Anbieter auch eine Kombination aus Riester und Rürup sein. Ein Vergleich lohnt sich hier allemal.

Vorteile und Nachteile der Rürup Rente (Basisrente)

+ Vorteile

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Steuerliche Entlastung, insbesondere für Besserverdiener
  • Steigende Förderhöhe
  • Flexible Einzahlung, denn Sondereinzahlungen und Veränderung der Beitragszahlungen sind jederzeit möglich
  • Kein Mindestbeitrag
  • Sicherheit, da das gesparte Kapital pfändungssicher ist (wird bei Hartz-IV oder einer Privatinsolvenz nicht angerechnet)

 - Nachteile 

  • Keine Kapitalauszahlung, Einmal- oder vorzeitige Auszahlung
  • Keine vorgeschriebene Beitragsgarantie
  • Kann nicht vererbt werden und nicht veräußerbar
  • Keine Kündigung möglich, Vertrag kann lediglich beitragsfrei gestellt werden

Leistungen des Versorgungswerks - Sollten sie durch eine Rürup-Rente ergänzt werden?

Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sind für eine Riester-Rente zulageberechtigt, während Mitglieder des Versorgungswerks gewöhnlich nicht zum begünstigten Personenkreis gehören und eben nicht zulageberechtigt sind. Der Grund ist, dass diese von einem vermuteten eintretenden Absenken des Rentenniveaus nicht genauso betroffen sind, wie es bei Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner eines Mitglieds der Rentenversicherung pflichtversichert ist. Dann besteht ebenfalls Anspruch auf eine Zulagenberechtigung. Die Rürup bzw. Basisrente ist für Mitglieder des Versorgungswerks ebenso zugänglich und insbesondere für Selbstständige mit hoher Steuerbelastung eine gute Möglichkeit, ihre Altersversorgung zu optimieren. Inwiefern eine zusätzliche Absicherung durch die Rürup Rente sinnvoll oder sogar notwendig ist, hängt von den eigenen Umständen ab.

Kann die VGH Basis-Rente (Rürup-Rente) auch noch kurz vor Rentenbeginn abgeschlossen werden?

ruerup rente kurz vor der rente
Auch im hohen Alter kann Rürup unter bestimmten Umständen eine gute Option sein.

Wer sich kurz vor dem Renteneintritt eine zusätzliche Altersvorsorge sichern will, kann nach wie vor die Rürup bzw, Basisrente abschließen. Anders als bei Riester, die lediglich über einen langen Ansparzeitraum ausreichend Sparpotential ermöglicht, profitieren Versicherte mit Rürup auch später noch erheblich von der staatlichen Förderung.

Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise eine herkömmliche Rürup-Rentenversicherung, in die noch einige Jahre lang hohe Beiträge eingezahlt werden, oder die Rürup-Sofortrente, wenn ein hoher Einmalbetrag vorhanden ist, zum Beispiel aus einer Kapitallebensversicherung. Für alle, die erst 62 Jahre alt geworden sind, kann die Sofortrente eine gute Investition sein. Das Vermögen kann auf einige Jahre verteilt werden, um die Steuervorteile jährlich auszuschöpfen.

Was tun, wenn man sich die Beiträge für die Rürup-Rente nicht mehr leisten kann?

Maximal 30 Tage nach dem Vertragsbeginn kann die Rürup-Rente bzw. Basisrente gekündigt werden. Danach ist dies nicht mehr möglich. Das gilt ebenso für einen Wechsel der Rürup Rente. In einer finanziellen Notlage kann die Basisrente lediglich ruhend bzw. beitragsfrei gestellt werden, da sie als lebenslange, monatliche Rente (Leibrente) konzipiert ist. Dabei kann eine Pause für mehrere Monate oder auch langfristig vereinbart werden. Natürlich verringern sich die Rentenauszahlungen, wenn die Rürup-Rente nicht weiter bespart wird. Soll später wieder Geld in den Vertrag eingezahlt werden, ist dies nach Absprache mit dem Versicherer in der Regel möglich. Die Option einer Vertragskündigung oder Kapitalauszahlung besteht bei der Rürup Rente somit nicht. Bei vielen Menschen, vor allem bei Selbstständigen, ist das jedoch vermutlich eher als ein Vorteil anzusehen, denn sie verwenden die Altersvorsorge gern einmal für anderweitige Zwecke. In diesem Fall ist der Sinn der Rürup-Rente bzw. Basisrente jedoch verfehlt.

Ist die Rürup-Rente vererbbar?

Egal, ob die klassische oder fondsgebundene Rente, damit sie staatlich förderfähig ist, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen: Die Rente darf unter anderem nicht vererblich oder übertragbar sein. Das gilt auch für die Rürup bzw. Basisrente. Der Vertrag der Rürup-Rente ist auch nicht beleihbar, sondern letztendlich lediglich begrenzt vererbbar. Das Rürup-Guthaben kann nicht auf andere übertragen werden. Verstirbt der Versicherungsnehmer in der Anspar- oder Auszahlungsphase, geht das Geld der Rürup Rente bzw. Basisrente verloren bzw. fällt der Versicherung zu. Doch es besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen wie des Ehepartners oder der Kinder, in Form einer Hinterbliebenenabsicherung, abzuschließen. Auf diese Weise sind sie abgesichert. Das Kapital geht also nicht verloren. Der Schutz der Hinterbliebenen gilt ebenso im Todesfall vor Rentenbeginn. Hinterbliebenenrente bedeutet demnach "Rente wegen Todes". Der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder ein Kind, das minderjährig ist bzw. sich noch in der Ausbildung befindet (maximal 25 Jahre), erhalten beim Tod des Versicherten somit eine Rente. Die Art der Hinterbliebenenabsicherung kann bis drei Monate vor dem Rentenbeginn der Basisrente verändert werden. Zur weiteren Absicherung der Hinterbliebenen eignet sich im Allgemeinen eine Risikolebensversicherung.

Beispiel: Wurde im Vertrag eine Rentengarantiezeit von 25 Jahren vereinbart, wird die Rente 25 Jahre bezahlt. Ist der Rentenbeginn für das 65. Lebensjahr des Versicherten geplant, wird die Basisrente garantiert bis zu seinem 85. Lebensjahr gezahlt. Verstirbt er allerdings bereits mit 75 Jahren, sichert die Garantiezeit den Hinterbliebenen den Rentenbezug für weitere zehn Jahre zu.

Wer das eingezahlte Kapital sichern möchte, kann ergänzend zur Rürup-Rente bzw. Basisrente eine zusätzliche Versicherung abschließen, die bei einem eventuellen Todesfall die eingezahlten Beiträge erstattet. Damit ist eine Beitragsrückgewähr möglich.

Zusammenfassung zur Rürup Rente (Basisrente)

Vom Gesetzgeber wurde mit der Rürup-Rente für die Altersvorsorge der Selbständigen, Freiberufler und gut verdienenden Angestellten eine ideale Möglichkeit der Vorsorge geschaffen. Damit kann die drohende Rentenlücke abgefangen werden. Für alle, die genug Steuern zahlen, um die Steuervorteile optimal nutzen zu können, lohnt sich die Rürup-Rente bzw. Basisrente. Je mehr innerhalb eines Jahres in den Vertrag eingezahlt wird, desto höher ist der Sonderausgabenabzug. Die Ausschüttung der angesparten Geldsumme ist bei der Rürup Rente lediglich in der Form einer monatlichen, lebenslangen Rente möglich. Dabei können Sparer zwischen verschiedenen Produkten wählen, beispielsweise klassischen Rentenversicherungen oder Fondssparplänen. Wir verschiedenste Lebensversicherung Tests oder Risikolebensversicherung Tests ausfallen und wer am Markt aktuell die besten Angebote macht, haben wir für Sie auf weiteren Seiten von uns recherchiert.

Staatlich gefördert wird die Rürup bzw. Basisrente durch steuerliche Vorteile: Es ist möglich, die Beiträge zur Rürup in der Steuererklärung anzugeben und einen Großteil davon als Sonderausgaben abzusetzen. Der abzugsfähige Beitragsanteil der Basisrente wächst jährlich um zwei Prozent. Bis 2025 sollen es 100 Prozent sein. Als Zusatzbaustein kann eine Hinterbliebenenrente eingeschlossen werden. Als Hinterbliebene können der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder eingeschlossen werden. Damit ist das in die Rürup bzw. Basisrente eingezahlte Kapital nicht verloren, wenn der Versicherte verstirbt. Eine Rentengarantiezeit schützt das angesparte Vermögen im Todesfall. Für welchen Tarif man sich entscheidet, hängt von verschiedenen Umständen ab und sollte vorher gut durchdacht sein. Von einer Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Rürup wird im Übrigen eher abgeraten. Die Berufsunfähigkeit sollte eher separat über eine Zusatzversicherung abgesichert werden.


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