Wohnriester: Vor- und Nachteile und was man darüber wissen sollte

Zum Wohn-Riester-Vertrag zahlt der Staat Zulagen und gewährt Steuervorteile. Das Darlehen für das Eigenheim wird mit Wohnriester schneller abbezahlt. Doch kommen im Alter Steuerforderungen auf den Wohnriester-Sparer zu. Wir informieren neutral über Vor- und Nachteile der Wohnriester, was es mit der Eigenheimrente auf sich hat und wer davon tatsächlich profitiert.

Was ist Wohn Riester?

Wohnriester finanziertes Eigenheim
Das Eigenheim kann mit HIlfe des Wohnriester Paketes schneller abbezahlt werden.

Wohnriester, oder auch Eigenheimrente, ist ein kompliziertes Konstrukt, das sich nicht für jeden rechnet. In den meisten Fällen lohnt sich allerdings die Finanzierung der eigenen vier Wände mit Riester. Das Eigenheim-Darlehen wird mit dem Wohnriester und seinen staatlichen Zulagen und Steuervorteilen gleich ein paar Jahre früher zurückgezahlt. Grundsätzlich werden alle Zulagen und Steuerermäßigungen nur dann gewährt, wenn das Paket zur privaten Altersvorsorge verwendet wird. Damit zählt nur eine selbst genutzte Immobilie zur Altersvorsorge und kann mit Riester Rente gefördert werden.

Beim Riestern geht es um staatliche Unterstützung zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Mit dem Spar- oder Geld Riester soll sich jeder eine Zusatzrente aufbauen können, die lebenslang ausgezahlt wird. Seit 2008 kann die staatliche Förderung auch zur Immobilienfinanzierung verwendet werden – mit dem „Wohnriester“. Ob sich diese letztlich lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

Nicht jeder erhält Wohn-Riester

Personen, die eine Wohnriester-Förderung erhalten können, sind in § 79 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit § 10a Absatz 1 EStG aufgezählt:

  • Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind
  • Beamte, Amtsträger, Richter, Soldaten
  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung für Landwirte
  • Personen, die eine Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente beziehen

Zum geförderten Personenkreis können auch gehören:

  • Geringfügig Beschäftigte, sofern sie in die Sozialversicherung einzahlen
  • mittelbar Förderberechtigte, deren Ehepartner förderberechtigt ist
Hinweis: Keine Riester Förderung erhalten in der Regel Selbständige und Freiberufler. Zahlen sie in die gesetzliche Renten-Versicherung ein, ist eine Förderung durch Wohnriester möglich.

Wohn-Riester in der Übersicht

Mit einem komplizierten Regelwerk wird die Riester Förderung mitunter als „bürokratisches Monster“ bezeichnet. Dabei kann sich die Finanzierung des Eigenheims mit Riester durchaus lohnen. Voraussetzung ist, dass der Vertragsnehmer einen Anspruch auf Wohnriester Förderung hat und in der Immobilie den Hauptwohnsitz oder einen Lebensmittelpunkt unterhält.

Wohnriester fördert den Immobilienbesitzer durch:

  1. Kapitalentnahme aus dem Wohnriestervertrag
  2. Aufnahme eines Riester Darlehens

Das in einem Riestervertrag gesparte Guthaben kann als Eigenkapital für den Bau oder Kauf eines Eigenheims verwendet werden. Unerheblich ist, aus welchem zertifizierten Riester Produkt die Kapitalentnahme erfolgt. Möglich sind die Entnahme, oder auch Teilentnahme, aus einer Rentenversicherung, einem Bank- oder Fondssparplan oder einem Bausparvertrag. Wohnt der Riester Sparer bereits in der Immobilie, kann aus dem Riestervertrag Kapital zur Tilgung der Baufinanzierung oder zum altersgerechten Umbau entnommen werden.

Riester Darlehen sind zertifizierte Immobiliendarlehen. Bei der Tilgung werden die gleichen Zulagen wie für den Riester Sparvertrag gewährt. Gefördert wird das Wohnriester bzw. das Riester Darlehen mit einer jährlichen Zulage von 175 Euro sowie den Kinderzulagen. Pro Kind werden 185 Euro Zulage gezahlt, bei nach 2008 geborenen Kindern sogar 300 Euro. Hinzu kommen die Steuervorteile bei der jährlichen Steuererklärung: Bis zu 2.100 Euro der jährlichen Tilgung werden als Sonderausgaben anerkannt und senken so die Steuerlast.

Maximale Wohnriester Förderung
Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen 4 Prozent des Jahresbruttoeinkommens (Vorjahr) eingezahlt werden. Auch bei höheren Beiträgen werden maximal 2.100 Euro gefördert.

Wer profitiert vom Riester-Paket?

Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Vorsroge fürs Alter um die gesetzliche Rente aufzustocken. Sie soll der Altersarmut vorbeugen und das Wohn-Riester den Bürger bei der Schaffung von selbstgenutzten Immobilieneigentum unterstützen. Problematisch ist die mangelnde Transparenz der Riester Versicherung.

Mit nur vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens sichert sich der Riester-Sparer die Grundzulage von 175 Euro jährlich und die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind. Je nach Einkommen variiert also der genaue Wert, den man einzahlt. Hinzu kommt eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Sparbeträge.

Die Stiftung Warentest hält die Riester Rente für durchaus sinnvoll, doch ist der Abschluss eines guten und passenden Riestervertrages wichtig.
Bei der Auswahl der Anbieter kann der Riester-Sparer die Effektivkosten vergleichen, damit diese nicht die Zulagen auffressen. Aus der Vielzahl der Angebote können Sparer aus fondsgebundenen und klassischen Sparverträgen wählen.

Um die richtige Vorsorge fürs Alter zu finden, können die Riester-Sparer zwischen Fondssparplänen und klassischen Sparplänen wählen. Fondsgebundene Versicherung, Riester Banksparpläne und Riester Fondssparpläne

Die Verbraucherschützer empfehlen den 30- bis 40-Jährigen grundsätzlich die Fondsvarianten, wie fondsgebundene Versicherungen und Riester Fondssparpläne. Die 40-Jährigen können sich zudem für die klassische Riester-Rentenversicherung entscheiden. 50-Jährige sind mit Banksparplänen gut bedient. Wer sich eine offene Lebensplanung vorbehält und eventuell ein Eigenheim anschaffen möchte, sollte sich ebenfalls für die Banksparpläne entscheiden, so die Verbraucherschützer.
Um die richtige Altersvorsorge zu finden, kann man zwischen Fondssparplänen und klassischen Sparplänen wählen. Fondsgebundene Versicherung, Riester-Banksparpläne und -Fondssparpläne.

Wofür darf Wohn-Riester verwendet werden

Wohnriester gibt es für:

  • den Bau oder Kauf einer Immobilie
  • den altersgerechten Umbau der selbst genutzten Immobilie
  • die Umschuldung/Sondertilgung zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie

Beim Bau oder Kauf einer Immobilie muss die Riester in unmittelbarem Zusammenhang eingesetzt werden. Auch die Zwischenfinanzierung von Bausparpaketen ist mit dem Riester-Guthaben möglich. Bei Verwendung der Riester für Umschuldungen und Sondertilgungen muss das ursprüngliche Darlehen für den Bau oder Kauf des Eigenheims aufgenommen worden sein.

Für den altersgerechten Umbau sind in den ersten drei Jahren nach der Baumaßnahme mindestens 6.000 Euro dem Riester Guthaben zu entnehmen. Danach beträgt die Mindestsumme für den Umbau 20.000 Euro. Zusätzlich sind bei der Bauplanung technische Mindestanforderungen zu berücksichtigen.

Mit Wohn-Riester die Immobilie finanzieren

Mit dem Altervorsorgeverbesserungsgesetz von 2013 gilt die Riester Finanzierung auch für Immobilien, die vor 2008 gekauft bzw. fertiggestellt wurden. Steht eine Anschlussfinanzierung an, können diese Immobilien mit Wohnriester finanziert werden. Diese Verträge können auch für alters- und behindertengerechte Umbauten und Modernisierungen genutzt werden. Allerdings gibt es Auflagen zur Höhe der entnommenen Beträge. Diese richten sich nach dem Anschaffungsjahr des Hauses oder der Wohnung.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Das zu Rentenbeginn angesparte Guthaben wird zur Tilgung eines Immobiliendarlehens verwendet
  2. Eine bestehende Riester wird in Wohn-Riester umgewandelt

Nicht immer muss bei einem Immobilienerwerb der Spar-Riestervertrag in Wohn Riester umgewandelt werden. Interessant ist das Wohnriestern, wenn das gesparte Riestervermögen zur Schuldentilgung oder als Eigenkapital beim Immobilienerwerb genutzt wird. Möglich ist auch, für die Anschlussfinanzierung ein Wohnriester-Darlehen aufzunehmen.

Wie wird Riester gefördert?

Wohnriester und Geld-Riester werden vom Staat in gleicher Höhe gefördert. Die Grundzulage des Staates beträgt 175 Euro jährlich. Um die volle Grundzulage zu erhalten, müssen mindestens 4 Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens eingezahlt worden sein.

Hinweis: Familien erhalten zusätzlich Kinderzulagen. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, zahlt der Staat 185 Euro jährlich. Für nach 2008 geborene Kinder beträgt die Riesterförderung 300 Euro pro Jahr.

Zusätzlich wird Riester über steuerliche Vorteile gefördert, denn Wohnriester kann von der Steuer abgesetzt werden: Bis zu 2.100 Euro der Einzahlungsbeiträge bzw. der Darlehensrückzahlung werden bei der Steuererklärung als Sonderausgaben anerkannt.

Umwandeln von Riester-Verträgen

Steht der Immobilienerwerb an, hat der Riester-Sparer grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Das zu Rentenbeginn angesparte Riester Guthaben wird zur Tilgung eines Immobiliendarlehens verwendet
  2. Ein bestehender Riestervertrag wird in Wohnriester umgewandelt
rentnern im wohnriester finanzierten haus
Mit Wohnriester kann man die Finanzierung der eigenen vier Wände erleichtern und es sich im Alter gut gehen lassen.

Beim Erwerb von Wohneigentum kann die staatliche Förderung als Wohnriester beantragt werden. Für das Wohnriester wird ein zertifizierter Wohnriesterbausparvertrag abgeschlossen. Wer bereits einen Bauspar-Vertrag besitzt, kann diesen ebenfalls in einen Riester-Vertrag umwandeln. Dabei wird in der Auszahlungsphase auf die monatliche Auszahlung des angesparten Betrages zum Rentenbeginn verzichtet. Besteht bereits ein Riester-Vertrag in Form einer Versicherung oder eines Fondssparplans, kann der angesparte Wert ebenfalls in einen Wohn-Riestervertrag übertragen werden.

Um einen Riester-Vertrag in Wohn-Riester umzuwandeln, sollte zunächst eine Wohn-Riester abgeschlossen werden. Beim Wohn-Riester-Anbieter wird sodann ein Anbieterwechsel beantragt. Die meisten Versicherungsunternehmen halten entsprechende Vordrucke breit. Der neue Wohnriester-Anbieter übernimmt die Kündigung der bestehenden Riester und die Übertragung des gesparten Guthabens auf den neuen Vertrag. Dies erfolgt ohne Verluste beim Ansparguthaben.

Wohnriester-Checkliste für Bauherren

  1. Wer ein Eigenheim anschaffen will, kann das angesparte Vermögen aus dem bestehenden Riester-Vertrag als Eigenkapital oder zur Schuldentilgung verwenden. Es lohnt, das Riester Vermögen für die Immobilienfinanzierung einzusetzen, denn die Schuldzinsen sind oft höher als die Ertragszinsen aus der Riester-Rentenversicherung oder einem Riester Banksparplan
  2. Riester Darlehen können für die Neufinanzierung der Immobilie beantragt werden. Auch für die Anschlussfinanzierung am Ende der Zinsbindung kann sich die Aufnahme des Riester-Darlehens lohnen. Bei der schnelleren Schuldentilgung helfen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile des Riester-Plans.
  3. Im Alter werden die Steuern auf die geförderten Riester Beträge fällig. Ist das Eigenheim bezahlt, sollten Rücklagen für die Steuerrückzahlungen gebildet werden. Trotz der steuerlichen Belastung kann das Riestern durchaus vorteilhaft sein – allerdings lässt sich auf den ersten Blick kaum abschätzen, wer vom Riestern profitiert.
  4. Für Riesterdarlehen sollten vom Bauherren mehrere Angebote bei Bausparkassen, Kreditvermittlern und Banken eingeholt werden. Auch beim Riester-Darlehen werden die üblichen Kriterien für die Vergleichbarkeit angelegt. Verglichen werden der Effektivzins bei gleicher Zinsbindung – das Angebot mit dem niedrigeren Effektivzins gewinnt. Werden Kombi-Kredite mit den Konditionen von Bauspar-Verträgen verglichen, ist der Gesamteffektivzins aus beiden Verträgen entscheidend. Der Effektivzins sollte nicht höher sein, als der Markt-Effektivzins für ungeförderte Darlehen.
  5. Auch im Ausland können Eigenheime mit Riester gefördert werden. Allerdings muss es sich um einen Hauptwohnsitz in der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein handeln. Ferienhäuser werden nicht gefördert.

Wohn-Riester Bausparvertrag und doch keine Immobilie

Steht die Entscheidung fest, dass doch keine Immobilie angeschafft werden soll, wird auch der Wohnriester Bausparvertrag überflüssig. Wer definitiv keine Immobilie erwerben möchte, sollte schnellstmöglich aus dem Wohnriestervertrag aussteigen. Das Weiterzahlen der Bausparraten ist in den meisten Fällen wenig rentabel, auch wenn das Guthaben in eine lebenslange Geldrente umgewandelt werden kann. Die Verzinsung des Guthabens liegt bei den meisten Bausparkassen zwischen 0,25 bis 1 Prozent.

Vorteilhafter ist es, wenn der Sparer das Guthaben möglichst schnell auf einen rentableren Riestersparvertrag überträgt. Die Frist für die Kündigung des Wohnriester-Bausparvertrags beträgt maximal drei Monate zum Quartalsende. Allerdings ist auch die Kündigung des Bausparvertrages mit finanziellen Nachteilen verbunden. Wie hoch die ausfallen hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab (Ansparphase oder Darlehensphase).

Wird der Bauspar-Vertrag innerhalb von sieben Jahren und damit vor der gesetzlichen Bindungsfrist gekündigt, verliert der Sparer die staatliche Wohnungsbauprämie. Auch die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag wird nicht erstattet. Über die Ansparsumme kann nicht sofort nach der Kündigung verfügt werden. Die Auszahlung kann zwischen drei und sechs Monate dauern.

Alternativen zur Kündigung von Bausparverträgen:

  • Schnellere Zuteilungsreife erreichen: Mindestens 40 Prozent der vereinbarten Ansparsumme müssen eingezahlt sein, um das Immobiliendarlehen in Anspruch nehmen zu können.
  • Bausparsumme senken: Mit der niedrigeren Bausparsumme kann die Zuteilungsreife schneller erreicht werden. Allerdings fällt auch das Darlehen geringer aus.
  • Aufteilen des Bausparvertrags: Ein Teil wird schneller Zuteilungsreif, der andere bleibt zu den vertraglichen Konditionen bestehen.
  • Verkaufen des Bausparvertrags: Wird der Bausparvertrag an einen Familienangehörigen oder einen Finanzdienstleister abgetreten, muss die Bausparkasse zustimmen.

Schlechte Konditionen beim Riester-Bausparvertrag

Ein Wechsel zu einem anderen Bausparanbieter ist selten sinnvoll. Bei einem Vertragswechsel muss der Bausparer erneut die Abschlussgebühr zahlen. Hinzu kommt eine Wechselgebühr an den alten Anbieter. Die Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag mit Bausparsumme 50.000 Euro betragen mindestens 500 Euro. Die Wechselgebühr schlägt nochmalig mit 200 Euro bzw. maximal 150 Euro ab 2014 zu Buche. Beim Wechsel von Bausparverträgen geht darüber hinaus die Bewertungszahl verloren. Für eine Zuteilung der Bausparsumme muss je nach Anbieter eine bestimmte Bewertungszahl erreicht werden. Bei einem Anbieter- oder Vertragswechsel beginnt die Zählung wieder bei null.

Wann sind die Riester Zulagen zu versteuern?

Die staatliche gewährte Förderung ist zu einem späteren Zeitpunkt zu versteuern. Wohn- und Renten-Riester sind voll zu versteuern, wie auch die Förderung des Bausparvertrags für die Immobilie. Zu versteuern sind die geförderten Spar- und Tilgungsleistungen auf dem Wohnförderkonto. Diese werden jährlich mit zwei Prozent verzinst.

Versteuerung des Wohnförderkontos im Alter

Mit dem Beginn des Rentenalters ist das Wohnförderkonto zu versteuern. Wählen kann der Riestersparer zwischen:

  • einem Versteuern in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr (100 Prozent des Förderkontos wird versteuert)
  • einer einmaligen Steuerzahlung, bei der nur 70 Prozent des Förderkontos versteuert werden.

Seit 2014 kann im Rentenalter jederzeit zur Einmalbesteuerung gewechselt werden. Der Restbetrag wird dann mit 30 Prozent einmalig versteuert

Vorzeitige Besteuerung des Wohnförderkontos

Wird die Eigenheimimmobilie verkauft oder vermietet, ist das Wohnförderkonto vorzeitig zu versteuern. Allerdings hat diese Regelung zahlreiche Ausnahmen. Erwirbt der Riestersparer innerhalb von fünf Jahren eines neues Eigenheim oder zahlt die geförderten Beträge innerhalb eines Jahres in einen Riester Sparvertrag ein, muss das Förderkonto nicht vorzeitig versteuert werden. Dies trifft auch zu, wenn es sich um eine zeitweise Vermietung aufgrund eines beruflich bedingten Umzugs handelt.

Wohn-Riester für Selbständige, Arbeitslose und Frührentner

Riestern darf, wer verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Förderberechtigt sind auch Selbständige, die in der gesetzlichen Renten-Versicherung pflichtversichert sind. Daneben werden Auszubildende, Erzieher und Bezieher von Arbeitslosengeld I und II gefördert. Riester-Verträge stehen auch für die Altersvorsorge für Beamte, Richtern oder Berufs- und Zeitsoldaten zur Verfügung, auch wenn sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Wer Arbeitslosengeld I oder II erhält, ist einem pflichtversicherten Arbeitnehmer gleichgestellt und somit förderberechtigt. Die angesparten Beträge aus dem Riester-Vertrag (Geld-Riester und Wohnriester) werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Hartz-IV-Empfänger erhalten auch weiterhin die Riester-Förderung, wenn sie zuvor in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Arbeitslose können ihre Riester ruhen lassen. Werden keine Beiträge gezahlt, erhält der Sparer allerdings auch keine staatliche Förderung. Zahlt der Hartz-IV-Empfänger mindestens 60 Euro jährlich ein, erhält er die volle staatliche Förderung. Wird das Riesterpaket aufgelöst und die Einzahlung zurückgezahlt, muss der Empfänger die staatliche Förderung vollständig zurückzahlen.

Ehepartner unterstützt die Riester-Förderung

Zahlt einer der Ehepartner vier Prozent seines Bruttovorjahreseinkommens in einen zertifizierten Riester-Vertrag ein, ist der nicht arbeitende Ehepartner mittelbar förderberechtigt. Der nicht rentenversicherungspflichtige Ehepartner zahlt den jährlichen Sockelbetrag von 60 Euro, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Für den Riester-Vertrag erhalten beide Eheleute die staatliche Förderung von jeweils 175 Euro, zuzüglich der Kinderzulagen. Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit und die garantierte Mindestrendite erhöhen sich.

Welche Form der Lebensversicherung für wen in Frage kommt, ist und bleibt eine sehr individuelle Angelegenheit. Ob Rürup Rente, Riester, betriebliche Altersvorsorge, Kapitallebensversicherung, kapitalbildend oder Todefallschutz in Form einer Risikolebensversicherung. Die Varianten sind vielseitig. Lebensversicherung Tests und Risikolebensversicherung Tests helfen dabei, das aktuell beste Angebot zu finden.

Für ältere Menschen, denen etwas mehr Geld durch eine Einmalauszahlung oder ein Erbe etc. zur Verfügung steht, kommt zum Beispiel eine Sofortrente in Frage. Die Altersvorsorge für Selbstständige beinhaltet wieder neue Dinge, die zu beachten sind.


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